VLOG-Anerkennung für die LUFA Nord-West
Die LUFA Nord-West hat vom VLOG die erforderliche Anerkennung erhalten und darf daher die entsprechenden Untersuchungen im Rahmen des VLOG-Standards durchführen.
In Deutschland regelt das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) die Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei deren Herstellung auf die Anwendung gentechnischer Verfahren verzichtet wurde. Entsprechende Lebensmittel dürfen mit dem Begriff „ohne Gentechnik“ beworben werden. Der sog. VLOG-Standard legt dabei Anforderungen dafür fest und dient als Grundlage für die Erteilung einer Nutzungslizenz für das "Ohne Gentechnik"- bzw. das "VLOG geprüft"-Siegel durch den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Aufgrund einer Exklusivvereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist allein der VLOG befugt, Nutzungsrechte für das „Ohne GenTechnik“-Siegel zu erteilen. Für die Nutzung des Siegels ist eine Zertifizierung durch den VLOG auf Basis des VLOG-Standards erforderlich. Er legt für die einzelnen Stufen der Herstellungskette von Lebensmitteln Anforderungen fest, die einzuhalten sind (u.a. Logistik, Futtermittelherstellung, Landwirtschaft, Lebensmittel-verarbeitung, Einzelhandel). Dazu gehört auch eine risikoorientierte Beprobung und eine Untersuchung der relevanten Futtermittel und Rohwaren auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Die Proben sind dabei ausschließlich von einem VLOG-anerkannten und nach DIN ISO/IEC 17025 akkreditiertem Labor zu analysieren. Weitere Informationen zum VLOG-Standard und den Hintergründen finden Sie im Internet unter: https://www.ohnegentechnik.org/
Die LUFA Nord-West hat vom VLOG die erforderliche Anerkennung erhalten und darf daher auch die entsprechenden Untersuchungen im Rahmen des VLOG-Standards durchführen.
Um unseren Kunden die Beauftragung der erforderlichen Untersuchungen zu erleichtern, haben wir für diese Proben einen eigenen Untersuchungsauftrag erstellt.
Wichtige Hinweise:
- Um die Proben ordnungsgemäß entsprechend der VLOG-Vorgaben untersuchen zu können, wird die Probendeklaration benötigt!
- Für die VLOG-Untersuchungen werden mind. 1000 g je Probe benötigt (Raps, Reis je mind. 100 g).
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Ansprechpartner
Dr. Egert, Michael
Institutsleitung,Futtermittel-Inhaltsstoffe,
Mikro- / Molekularbiologie
Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg
Tel.: +49 441 801-840
E-Mail: michael.egert~lufa-nord-west.de