Untersuchungen zur Proteinqualität
Durch die gewünschte Reduzierung der Proteinfütterung rückt die Proteinversorgung mit z.B. pansengeschützem Protein in den Vordergrund. Auch die Qualität des Proteins wird als Auslöser von Leistungsdepressionen immer mehr diskutiert. Mit gezielten Analysen kann die Qualität des Proteins aus dem Grundfutter bestimmt werden.
Die Untersuchung der Rohproteinfraktionierung nach dem „cornell net carbohydrate and protein system“ zur bessere Einschätzung der Proteinqualität und -verfügbarkeit für den Wiederkäuer hilft bei der Rationsplanung. Bei dieser Methode wird das Protein in die Fraktionen A (NPN-Verbindung), B1, B2, B3 und C (Reinprotein mit unterschiedlicher Verfügbarkeit) unterteilt. Die Fraktionen B1 bis B3 sind schnell bis langsam abbaubar, Fraktion C ist unverdaulich. Je nach Passagerate und Verweildauer im Pansen können die Fraktionen B2 und B3 dem Wiederkäuer direkt im Dünndarm zur Proteinversorgung zur Verfügung stehen. Aus den ermittelten Fraktionen wird dann der UDP-Wert berechnet, der den Gehalt an Protein angibt, das unverdaut den Pansen verlässt und dem Wiederkäuer im Dünndarm direkt zur Verfügung steht. Durch die Ermittlung des UDP-Gehalts kann der nXP-Gehalt noch genauer bestimmt werden und kommt näher an den wahren Gehalt des nutzbaren Rohproteins am Dünndarm. Für Grassilage ist diese Untersuchung im Inhaltsstoffpaket enthalten. Für alle anderen Futtermittel muss diese Untersuchung mit dem sehr aufwändigen nasschemischen Verfahren analysiert werden.
Neben der Proteinfraktionierung geben der Gehalt an biogenen Aminen und der Ammoniak-N-Gehalt Auskunft über den Proteinabbau in der Silage. Der Anteil an biogenen Aminen (u.a. Cadaverin, Tryptamin und Histamin) in der Silage soll einen Gehalt von 5 g/kg in der Trockensubstanz nicht übersteigen. Die Gefahren von einem hohen Anteil an biogenen Aminen im Futter sind unter anderem Azidosen, Klauenerkrankungen und die Senkung der Futteraufnahme. (Richardt und Wein, 2011).
Der Anteil von Ammoniak-N am Rohprotein sollte nicht mehr als 8 % betragen.
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