Eier mit dem Insektizid Fipronil belastet
31.07.2017: Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer teilte am Abend mit: „In der Europäischen Union gilt bei Fipronil Nulltoleranz, das Insektizid hat in Lebensmitteln nichts zu suchen.“
In Nordrhein-Westfalen wurde bereits am Sonntag durch das Landwirtschaftsministerium ein Rückruf von 2,9 Millionen Eiern veröffentlicht. Auf der Website des Düsseldorfer Ministeriums hieß es zur Erläuterung: „Da der Stoff Fipronil nicht in Bereichen der Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt werden darf, müssen alle damit belasteten Erzeugnisse, unabhängig von der Höhe der Belastung, aus dem Verkehr genommen werden.“
Aufgrund von Analyseergebnissen in Belgien hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem potenziell akuten Gesundheitsrisiko für Kinder beim Verzehr der Eier gewarnt.
Laut Behörden in Belgien und den Niederlanden ist das Mittel „Dega 16“, das für die Reinigung und Desinfektion von Ställen zugelassen ist, in unzulässiger Weise mit Fipronil vermischt worden.
Dieses Insektizid ist zur Bekämpfung von Flöhen und Zecken bei Hunden und Katzen zugelassen. Es ist jedoch als Arzneimittel für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten.
Die LUFA Nord-West am Standort Hameln ist in der Lage mittels LC-MS-MS die niedrigen Nachweisgrenze von < 0,005 mg/kg für Fipronil und Fipronil-sulfon zu erreichen. Bitte kontaktieren Sie uns.
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Dr. Wedi, Philipp
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