Probenahme Einzel- und Mischfuttermittel
Eine sachgemäß durchgeführte Probenahme ist Voraussetzung für ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis. Bitte beachten Sie deswegen unbedingt die die folgenden Hinweise.
Falls die Untersuchungen nicht zur Eigenkontrolle, sondern als Grundlage einer Auseinandersetzung zwischen Handelspartnern dienen soll, ist die Einschaltung eines vereidigten Sachverständigen für die Probenahme anzuraten. Die Endproben sind dann in geeigneter Weise zu plombieren. Hilfsweise können die streitenden Parteien bei der Probenahme anwesend sein. Dann ist von Ihnen eine Erklärung zu unterschreiben, dass die Entnahme der Proben sachgerecht durchführt wurde.
Der Probe legen Sie bitte einen ausgefüllten Untersuchungsauftrag bei, um die korrekte Zuordnung und gewohnt schnelle Bearbeitungszeit zu gewährleisten.
VORGEHEN
Zunächst muss die Futtermittelpartie definiert werden, die zur Klärung der jeweiligen Fragestellung beprobt werden soll. Die Vorgehensweise bei der Probenahme richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Von der definierten Futtermittelpartie werden mehrere Einzelproben zu einer Sammelprobe vereinigt. Dabei sind die Entnahmestellen der Einzelproben gleichmäßig über die gesamte Partie zu verteilen, um eine bestmögliche Aussage über die durchschnittliche Qualität der Partie treffen zu können. Optimal ist die Verwendung eines Probenstechers, damit eine Beprobung auch in den verschiedenen Schichten erfolgen kann. Die Sammelprobe muss für Partien bis zu einer Größe von 10 t aus mindestens 10 - 20 Einzelproben bestehen. Bei der Auslieferung von losen Futtermittelpartien können die Einzelproben auch beim Ausblasen aus dem Rücklauf durch mehrmaliges Abstellen des Gebläses entnommen werden. Bei der Beprobung von Sackware sind immer mehrere Säcke zu beproben.
PROBENVERPACKUNG
Zur Probeneinsendung muss die gesamte Sammelprobe (ca. 2-4 kg) in mehrere Einzelmuster aufgeteilt werden. Hierzu wird der Eimer am besten auf eine saubere Unterlage entleert und die Probe durch zwei Striche in vier Sektoren aufgeteilt. Die einzelnen Sektoren werden vollständig (inklusive Abrieb) in Kunststoffbeutel abgefüllt, verschlossen (ggf. verplombt) und gekennzeichnet. Anschließend wird ein Muster mit ausgefülltem Untersuchungsauftrag ins Labor geschickt. Die anderen Rückstellmuster werden für eventuelle Nachuntersuchungen trocken bei Raumtemperatur aufbewahrt. Für den Versand Ihrer Proben sollten Sie unbedingt einen sauberen Beutel verwenden. Verunreinigungen des Verpackungsmaterials können sich auf die Probe übertragen und das Untersuchungsergebnis verfälschen.
PROBENVERSAND– Diverse Wege und Möglichkeiten
Sie können Proben ohne spezielle Vorkehrungen mit einem Versanddienstleister zu uns schicken. Es besteht auch die Möglichkeit, die Probe direkt zu uns zu bringen und persönlich abzugeben. An unserem Standort in Oldenburg stehen rund um die Uhr frei zugängliche Abgabefächer zur Verfügung. Als Teil der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist die LUFA Nord-West an ein weit verzweigtes Netz von Probenannahmestellen angeschlossen. Der Weitertransport der Proben in unser Labor ist ein Service der LUFA Nord-West und für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine ausführliche Liste der Annahmestellen und der Abholungszeiten finden Sie hier. Auch bei der Abgabe der Proben an einer der Annahmestellen, sollten die Pakete eindeutig mit unserer Adresse beschriftet sein.
Die Adresse für Versand oder persönliche Abgabe ist:
LUFA Nord-West
Probenannahme
Jägerstraße 23-27
26121 Oldenburg
Sie sind sich unsicher welche unserer vielfältigen Untersuchungen am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Eine Übersicht und Erläuterungen unseres Analysenangebotes finden Sie im Bereich Informationen zu Parametern und Analysen.
Ansprechpartner
Müller, Werner
Laborleitung Futtermittel-InhaltsstoffeAuftragsabwicklung
Handelsfuttermittel
Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg
Tel.: +49 441 801-850
E-Mail: werner.mueller~lufa-nord-west.de