Allergene / Unverträglichkeiten
Der Genuss einer Reihe von Lebensmitteln kann bei bestimmten Menschen zu allergisch bedingten Unverträglichkeitsreaktionen führen.
Diese Reaktionen können sowohl an der Haut, an den Schleimhäuten des Mund- und Rachenraumes, der Atemwege und der Augen als auch am Magen-Darm-Trakt auftreten. Mögliche Symptome reichen von Magenschmerzen, Durchfall, Lippen- und Rachenschwellungen bis zu lebensbedrohliche Schockreaktionen („anaphylaktischer Schock“).
Neben immunologischen Reaktionen, gewöhnlich als Nahrungsmittelallergie bezeichnet, deren Symptome nach wiederholtem Allergen-Kontakt (Sensibilisierung) auftreten, treten auch nicht immunologisch bedingte Reaktionen auf Nahrungsmittelinhaltsstoffe, beispielsweise enzymatische Intoleranzen wie Laktoseintoleranz, auf.
Lebensmittelallergiker müssen das auslösende Allergen streng vermeiden. Dies kann nur durch ausführliche Information des Konsumenten über Verunreinigungen, Inhalts- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln gelingen.
Die aktuelle Allergenkennzeichnung nach Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV) führt vierzehn Lebensmittel auf, die eine allergische Reaktion auslösen können und berücksichtigt dabei auch Unverträglichkeiten. Seit Dezember 2014 müssen diese vierzehn Lebensmittel gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) vom 22. November 2011 auf europäischer Ebene auch besonders (z.B. durch Schriftart oder Hintergrundfarbe) hervorgehoben und ebenfalls bei "loser Ware" kenntlich gemacht werden. Verunreinigungen von Produkten mit allergenen Stoffen über Kreuzkontaminationen sind durch die Verordnung nicht erfasst, sollten allerdings im Rahmen der allgemeinen Produkthaftung mit berücksichtigt werden.
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