Übersicht der pharmakologisch wirksamen Stoffe gem. VO (EU) Nr. 37/2010
Tierarzneimittel (pharmakologisch wirksame Stoffe) sind hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs in der EU durch die Verordnung Nr. 37/2010 geregelt. Der durch Einzelverordnungen kontinuierlich aktualisierte Anhang steht aktuell leider nicht (wie bei Pestizidrückständen gem. VO (EG) Nr. 396/2005) als Datenbank zur Verfügung, sodass die geltenden Anforderungen individuell zu prüfen sind.
Das Institut für Lebensmittelqualität der LUFA Nord-West möchte seinen Kunden diesbezüglich in bekannter Art und Weise als Dienstleister zur Verfügung stehen, sodass in unserem Hause eine entsprechende Übersicht entwickelt wurde. Durch Verwendung der implementierten Filter können aus dem Gesamtinhalt der über die genannte Verordnung regulierten Tierarzneimittel die nicht relevanten Stoffe bzw. Einsatzgebiete ausgeblendet werden.
Unser Haus steht Ihnen sowohl bei Fragen zur Übersicht als auch bei der Analytik der Rückstandshöchstmengen gerne zur Verfügung.
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123 KBVO 37-2010 Stand 08.03.2020
Ansprechpartner
Szesniak, Ulrich
Laborbereichsleiter Chromatographie und ImmunologieAmmerländer Heerstr. 115 - 117
26129 Oldenburg
Tel.: +49 441 97352-115
E-Mail: ulrich.szesniak~lufa-nord-west.de