Gentechnisch veränderte Organismen

Die weltweite Zulassung und der Anbau von gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Gentechnisch veränderte Organismen, sowie Lebens- und Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 gekennzeichnet werden.

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden und auch Lebensmittel, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 Prozent enthalten. In letzterem Fall müssen die betroffenen Unternehmer nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein von Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Kann das Unternehmen keine geeigneten Nachweise erbringen, muss auch unterhalb des Schwellenwerts gekennzeichnet werden.

Enthält ein Lebensmittel einen GVO, der in der EU nicht zugelassen ist, ist es hingegen unabhängig von der Konzentration nicht verkehrsfähig.

Zur Überprüfung der Einhaltung europäischer Vorschriften sollten Lebens-mittel daher auf das Vorhandensein von GVO sowie, im Falle eines Nachweises, die Zulassung überprüft werden. Daneben muss eine korrekte Kennzeichnung erfolgen, um eine Irreführung des Verbrauchers auszuschließen.

Die typische Vorgehensweise der GVO-Analytik beinhaltet folgende Schritte:

  • Probenvorbereitung
  • allgemeines Screening auf GVO
  • Identifizierung des GVO bei positiv Nachweisen im Screening
  • Quantifizierung des identifizierten GVO

Wir beraten Sie gerne bei Ihren analytischen Fragestellungen hinsichtlich der Auswahl notwendiger Parameter.


 

 

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