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QS-Untersuchungen für Landwirte und landwirtschaftliche Bündler

Gemäß des QS-Leitfadens Futtermittelwirtschaft analysiert die LUFA Nord-West das Futter für QS-Eigenmischer.

Sobald ein Landwirt an seine Tiere nicht ausschließlich QS-Mischfutter verfüttert, ist er ein QS-Eigenmischer. Wir helfen dem verantwortlichen Bündler durch die Einhaltung der korrekten Verteilung der Untersuchungsparameter.
Das QS-System fordert nicht nur regelmäßige Schadstoffanalysen von Handelsfuttermitteln, sondern verpflichtet auch die am QS-System teilnehmenden Landwirte oftmals zur Durchführung von Futtermitteluntersuchungen. Verantwortlich für diese Futtermitteluntersuchungen ist nicht der einzelne Landwirt selbst, sondern der Bündler, über den der einzelne Landwirt am QS-System teilnimmt.

Nur bei Landwirten, die ausschließlich QS-kontrollierte Futtermittel verfüttern, brauchen keine zusätzlichen Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden. Dagegen müssen von jedem landwirtschaftlichen Betrieb, der nicht ausschließlich solche QS-Futtermittel verfüttert, den sogenannten QS-Eigenmischern, regelmäßig Proben von hofeigenen Futtermitteln wie z.B. Getreide oder Maissilage auf folgende Parameter untersucht werden:

Die Probenanzahl eines Bündlers richtet sich nach der gebündelten Menge an hofeigenen Futtermitteln und ist in einer mitgeltenden Unterlage zum QS-Leitfaden Landwirtschaft festgelegt. Für die meisten Bündler gilt voraussichtlich, dass von jedem QS-Eigenmischer jährlich eine Probe zu untersuchen ist. Wir arbeiten bereits mit einer Reihe von Bündlern bei der Analyse dieser Eigenmischerproben zusammen. Wir bieten jedem Bündler als speziellen Service die Erstellung und Überwachung von Probenplänen, in denen die Einhaltung der korrekten Parameterverteilung sichergestellt wird.

 

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Ansprechpartner

Dr. Wellmann, Hartwig

Laborbereichsleitung
HPLC-Analytik
QS-Prüfpläne und Kontrollabkommen


Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg

Tel.: +49 441 801-835
E-Mail: Hartwig.Wellmann~lufa-nord-west.de


 

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