Aufnahme von Polyfluorierten Verbindungen (PFC) in die Klärschlammverordnung nach Novellierung in 2017
Seit Mitte 2006 werden in der LUFA Nord-West Klärschlammproben auf Perfluortensiden (PFT), Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), untersucht.
Noch in 2017 wird voraussichtlich die Veröffentlichung der Novelle der Klärschlammverordnung durch den Gesetzgeber erfolgen. Diese enthält nun erstmalig die Untersuchung auf Polyflorierte Verbindungen (PFC – als Summe der Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure [PFOA] und Perfluoroctansulfonsäure [PFOS]
Die Summe von PFOA und PFOS als Schadstoffgehalt darf die Grenze von 0,10 mg/kg TM nicht überschreiten.
Als Analysemethode ist die DIN 38414-14 (August 2011) vorgeschrieben. Die LUFA Nord-West am Standort Hameln hat an allen Länderübergreifenden Ringversuchen auf PFT in Klärschlamm seit 2008 erfolgreich teilgenommen. Mit dieser über ein Jahrzehnt zuverlässigen Analysenqualität erfüllen wir die Anforderungen der Klärschlammverordnung.
Gerne stehen wir für Fragen in der PFC-Analytik auch für andere Matrices (Lebensmittel, Futtermittel, Wasser, Boden, Dünger oder Umweltproben) zur Verfügung.
Laborkompetenztests LÜRV-Klärschlamm zum Downloaden finden Sie unten.
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4 MBRV_PFT_L%C3%9CRV.pdf
Ansprechpartner
Dr. Wedi, Philipp
Laborbereichsleiter Organische ChemieFinkenborner Weg 1 a
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