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Schadstoffkontrolle in Mischfuttern

Die Schadstofffreiheit von Futtermitteln ist eine unabdingbare Voraussetzung für die vom Verbraucher nachgefragte hohe Qualität unserer tierischen Produkte wie Fleisch und Milch. Viele regionale Mischfutterhersteller vertrauen der Untersuchungskompetenz der LUFA Nord-West bei diesem wichtigen Qualitätsmerkmal.


 
In vielen modernen Veredlungsbetrieben unserer Region ist zugekauftes Mischfutter die Grundlage für die Ernährung der wertvollen Tierbestände. Das Stall- und Feldmanagement lastet gerade die Familienbetriebe mit dem Betriebsleiter als Haupt­arbeitskraft bereits komplett aus, so dass die Fütterung mit wissenschaftlich optimierten Mischfuttermitteln eine willkommene Arbeitsentlastung gegenüber der Herstellung von Hofmischungen darstellt.

Für eine optimale Ausnutzung der genetischen Leistungsressourcen unserer Nutztierrassen ist vor allem eine ausreichende Versorgung mit den Rohnährstoffen erforderlich, aus denen sich nach festgelegten Formeln der jeweilige Energiegehalt eines Futtermittels errechnet. Daneben muss ein gutes Mischfuttermittel natürlich auch den Bedarf an Mineralstoffen und Spurenelementen decken bzw. ergänzen.
Neben diesen wertbestimmenden Inhaltsstoffen hat in den letzten Jahren die Bedeutung der Produktsicherheit im Sinne von Schadstofffreiheit enorm zugenommen. Unter dem Begriff Schadstoffe versteht man in diesem Zusammenhang vor allem die in Futtermitteln unerwünschten Stoffe nach Anlage 5 zur Futtermittelverordnung, wie z.B. Schwermetalle wie Blei und Cadmium, Dioxin oder Aflatoxin B1. Spätestens mit der Gründung des QS-Systems für die Überprüfung der Einhaltung grundlegender Qualitätskriterien über die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion hinweg wurde das immer deutlicher. Die Land­wirtschaftskammer Niedersachsen hat dieses Thema zusammen mit fast allen Mischfutterherstellern unserer Region bereits in den 80er Jahren aufgegriffen. Seinerzeit wurde das Schadstoffkontrollabkommen ins Leben gerufen, durch das ein Hersteller seine Mischfutterproduktion der freiwilligen Kontrolle durch die LUFA unterziehen konnte. Mit dieser freiwilligen Vereinbarung ist Niedersachsen führend in Deutschland, wenn es um die Schadstoffkontrolle von Mischfuttern geht.

Erst mit Gründung des QS-Systems im Jahr 2001 wurde ein bundeseinheitliches System der Qualitätssicherung in Deutschland eingerichtet, bei dem eine bestimmte Anzahl von Kontrolluntersuchungen auf Schadstoffe im Mischfutter obligatorisch wurde. Diese Labor­untersuchungen sind jeweils eingebettet in ein betriebsspezifisches Qualitätssicherungssystem des Herstellers nach ISO- oder GMP-Standard, die ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vermeidung von mangelhaften Produkten festlegen.

Aussagekräftige Proben durch unabhängige Probenahme

Heute werden innerhalb des Schadstoffkontrollabkommens alle QS-Untersuchungsparameter regelmäßig überprüft. Sehr viele Mischfutterhersteller unserer Region erfüllen durch die Teilnahme am Kontrollabkommen die QS-Anforderungen hinsichtlich Schadstoffkontrolle ihrer Mischfutterproduktion. Eine wesentliche Erweiterung der QS-Anforderungen entsteht durch die Verpflichtung der Mischfutterhersteller, bei Teilnahme am Abkommen die Proben durch einen Beauftragten der LUFA entnehmen zu lassen. Eine solche neutrale Probenahme ist im QS-System, das sich in weiten Teilen als Eigenkontrollsystem versteht, nicht vorgesehen. Der LUFA-Beauftragte erscheint unangemeldet im Mischfutterbetrieb und entnimmt Proben aus der tagesaktuellen auslieferungsbereiten Produktion. Durch die Neutralität der Probenahme gewinnt eine Probe erheblich an Aussagekraft!

Die Mischfutterhersteller, die an diesem Kontrollabkommen teilnehmen, dürfen produktbezogen auf ihren Warenbegleitpapieren den Vermerk “Dieses Mischfutter steht unter regelmäßiger Kontrolle auf unerwünschte Stoffe und tierische Bestandteile durch die LUFA Nord-West” führen. Wenn der Praktiker beim Futtermitteleinkauf auf den Prüfvermerk der LUFA achtet, so erwirbt er schadstoffgeprüftes Mischfutter mit einer dokumentierten hohen Qualität.

Den vollständigen Artikel incl. der Liste der kontrollierten Mischfutterhersteller finden Sie in der folgenden pdf-Datei: Schadstoffkontrolle

 

Ansprechpartner

Dr. Egert, Michael

Institutsleitung,
Futtermittel-Inhaltsstoffe,
Mikro- / Molekularbiologie


Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg

Tel.: +49 441 801-840
E-Mail: michael.egert~lufa-nord-west.de

Dr. Wellmann, Hartwig

Laborbereichsleitung
HPLC-Analytik
QS-Prüfpläne und Kontrollabkommen


Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg

Tel.: +49 441 801-835
E-Mail: Hartwig.Wellmann~lufa-nord-west.de

Müller, Werner

Laborleitung Futtermittel-Inhaltsstoffe
Auftragsabwicklung
Handelsfuttermittel


Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg

Tel.: +49 441 801-850
E-Mail: werner.mueller~lufa-nord-west.de