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BMEL regt für Chlorat Aktionswerte an

Nachdem sich auf europäischer Ebene, in den Sitzungen des Ständigen Ausschusses zu Pflanzenschutzmittelrückständen (STALut),


keine Einigung auf einen einheitlichen Höchstgehalt erzielen ließ, regt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden folgende Aktionswerte für Chlorat in Deutschland an:

  • Alle pflanzlichen Produkte der Anlage 1 der Verordnung EG Nr. 396/2005 mit Ausnahme von Gemüse: 0,1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg).
  • für alle Gemüse außer Karotten: 0,25 mg/kg;
  • für Karotten 0,2 mg/kg.



Den Mitgliedstaaten wurde, bis eine Anpassung des Höchstgehalts auf europäischer Ebene erfolgt ist, freigestellt, eigene, für die Überwachung geltende Aktionswerte zu etablieren.

Für den sicheren Nachweis, dass im Lebensmittel, Dünger, Boden, Substrat oder sonstigen Matrices sich keine Chlorat Rückstände befinden, bietet die LUFA-Nord-West Untersuchung mit niedriger Bestimmungsgrenze (< 0,01 mg/kg) an.